23. Risikoabsicherung beim Bauen
Ob Gewährleistung, Garantie oder Baubürgschaft – Ihnen stehen viele Optionen offen, um sich vor Gefahren beim Hausbau zu schützen. Andernfalls drohen Ihnen bei Bauverzug oder Zahlungsunfähigkeit der Hausbaufirma hohe Kosten.
Themen im Überblick:
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Empfehlungen an den Bauherren für den sicheren Hausbau
Nicht jeder zukünftige Hausbesitzer entscheidet sich für die Abgabe des eigenen Hausbaus an einen professionellen Handwerker. Wer sich die Leitung des Hausbaus zutraut sollte sich demnach mit den wesentlichen Richtlinien und Sicherheitsvorkehrungen auskennen und diese den gesamten Bauzeitraum über wahren.
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Vereinbarung muss bei der Erstellung des Bauvertrages getroffen werden
Die Freude über den Hausbau kann schnell getrübt sein, wenn ein Bauunternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät und mitunter Insolvenz anmeldet. Schnell ist die Baustelle dann verwaist, das Haus noch mitten im Bau. Eine Baubürgschaft verhindert im Fall der Fälle, dass es zum Stillstand kommt. Damit ist bereits investiertes Geld gerettet und der Hausbau kann wie geplant beendet werden.
Für Leistungen beim Hausbau gelten verschiedene Fristen zur Beseitigung von Mängeln
Beim Hausbau sind Bauherrn besonders gefragt, wenn es bei der Bauabnahme darum geht, mögliche Mängel aufzudecken. Was wenige wissen: Auch im Nachhinein sind Vertragspartner wie Bauträger oder Architekten in der Pflicht, für ihre Leistungen gerade zu stehen und gegebenenfalls von ihnen verursachte Schäden an Material oder Ausführung zu begleichen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von Gewährleistung, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Anbieter versprechen viel – entscheidend ist, was im Vertrag steht
Die Garantie beim Hausbau ist vergleichbar mit der Gewährleistung, allerdings kann die Garantie weit mehr umfassen, als der Gesetzgeber vorschreibt. Im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Frist räumt hierbei der Bauträger dem Bauherrn die Möglichkeit ein, Mängel am Bau oder an der Ausführung beim Hausbau zu beseitigen. Wie dies geschieht, kann in der Regel der Auftragnehmer, also der Bauträger, festlegen. Erlischt die Garantie, weil ihre Frist abgelaufen ist, müssen weitere Mängel vom Bauherrn auf dessen Kosten beseitigt werden.
Wer sein Traumhaus auf eigene Faust baut, sollte einiges beachten
Beim Hausbau lässt sich mitunter viel Geld sparen. Vor allem, wenn Bauherren selbst Leistungen erbringen. Doch bevor man sich entscheidet, ob das Haus in Eigenregie oder über einen Bauträger entsteht, sollte man verschiedene Fakten abwägen.
Bei Zahlungsunfähigkeit kann das gesamte Hausbau-Projekt scheitern
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt: Vor einer möglichen Zahlungsunfähigkeit sind selbst namhafte Unternehmen nicht geschützt. Schnell kann auch ein Bauunternehmen an den Rande seiner Zahlungsfähigkeit getrieben werden. Häufig ist die Insolvenz, also die geordnete juristische Abwicklung einer Firma, der letzte Ausweg. Und aus einem Bauherrn, der mitunter schon den gesamten Kauf- und Fertigstellungspreis seines Hauses bezahlt hat, wird schnell ein Gläubiger.
Auftraggeber darf jederzeit aufs Grundstück
Bauherren – also die Auftraggeber eines Hausbaus – haben etliche Rechte, aber auch Pflichten. Zu den angenehmeren Aufgaben eines Bauherren zählt beispielsweise, sich seine Auftragnehmer allein und selbständig aussuchen zu dürfen. Dabei darf er die Wahl von Bauunternehmen und Bauträgern auf eigene Faust vornehmen und wenn er es wünscht sogar selbst beim Hausbau Hand anlegen.
Unternehmen müssen sich über Bauträgervertrag hinreichend verpflichten
Bauträger sind beim Hausbau unverzichtbare Partner für Bauherren – sind sie doch sozusagen deren Vertreter vor Ort auf einer Baustelle. Ein Bauträger sorgt dafür, dass alle vertragliche vereinbarten Bauleistungen in der angegebenen Zeit auch erbracht werden. In der ersten Phase ist ein Bauträger sogar der Eigentümer des zu bebauenden Grundstücks.
Bauherren haben zahlreiche Interessenvertretungen
Es muss nicht immer zum Streit zwischen einem Bauherren und einem Bauträger kommen, um fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Häufig ist externe Beratung schon dann gefragt, wenn es darum geht, den Hausbau zu planen. Sowohl der Bauherren-Schutzbund, kurz BSB genannt, als auch die Verbraucherzentrale stehen von Anfang an Rat suchenden zur Seite.
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