6. Die Baupartner – wer baut das Haus
Ein Bauherr muss entscheiden, wen er mit dem Bau seines neuen Hauses beauftragt. Architekt, Hausbauunternehmen, Bauträger oder Baugemeinschaften bieten unterschiedliche Alternativen. Auch Selbstbau- und Ausbauhäuser sind beliebt.
Themen im Überblick:
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Zeitaufwand bei Eigenleistung nicht unterschätzen/ Bauherr zeichnet sich selbst verantwortlich
Wer beim Hausbau selbst mit anpackt, kann einen erheblichen Teil an Baukosten einsparen. Hierfür bieten viele Hausanbieter verschiedene Angebote an so genannten Bausatz- oder Ausbauhäusern. Die Angebote sollten sorgfältig geprüft und verglichen werden, denn der Service, die Beratung und die Betreuung auf der Baustelle bestimmen entscheidend den Erfolg der Bauherren. Auch die Wahl des Materials bzw. der Bauweise sollte von Anfang an mit bedacht werden, denn nicht jedes Material eignet sich für das unkomplizierte Errichten eines Selbstbauhauses.
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Leistungen von Bauplanern unterliegen bundesweiter Honorarordnung
Möchte ein Bauherr sein Traumhaus ganz nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten, so wird er die Zusammenarbeit mit einem Architekten suchen. Dieser übernimmt neben dem Entwurf und den Planungsleistungen für das Haus zum Beispiel auch die Überwachung des Bauablaufes und die Betreuung der Arbeiten auf der Baustelle. Für welche Arbeiten ein Architekt beauftragt wird, hängt letztlich von der Entscheidung der Bauherren ab. Die Architektenleistungen am Bau werden nach der Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI) geregelt und sind in neun so genannte Leistungsphasen am Bau untergliedert, die einzeln beauftragt werden können.
Gemeinsam Kosten sparen/ Einfluss auf Nachbarschaft nehmen
Baugruppen und Baugemeinschaften spielen heute vor allem im innerstädtischen Bereich eine immer größere Rolle. Dabei stellt das Modell der Baugruppe einen interessanten, jedoch nicht ganz einfachen und teilweise langwierigen Weg zur Bildung von Wohneigentum dar. Wer jedoch den erhöhten Abstimmungsbedarf und Zeitaufwand nicht scheut, kann durch den Zusammenschluss in einer Gruppe erhebliche Kosten sparen sowie selbst Einfluss auf die Gestaltung des Hauses, des Wohnstandards, die Wahl der neuen Nachbarn und die Art des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft nehmen.
Unternehmer verpflichten sich in Bauträgervertrag oder einem Werkvertrag Leistungen zu erbringen
Beim Hausbau ist es von Vorteil, wenn das geplante Bauwerk aus einer Hand entsteht. Dabei können Bauherren auf die fachkundige Hilfe von Experten zurückgreifen. Dafür schließen sie einen entsprechenden Vertrag – entweder einen Bauträgervertrag oder einen Werkvertrag. Doch was genau unterscheidet beide Kontrakte voneinander?
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